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| Service · Immobilien-ABC F |
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Das ABC der Immobilie Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie!
                         
Fertigstellung Für die vollständige Fertigstellung ist die Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Hierzu gehört auch die Beseitigung aller festgestellten Mängel.
Finanzierungsvollmacht Will der Bauträger bei der Bestellung der Finanzierungsgrundpfandrechte nicht persönlich mitwirken, so kann er den Käufer zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen bevollmächtigen.
Flurstück Bezeichnet die Fläche mit einer Nummer, wodurch Ihr Grundstück genau zu identifizieren ist. Das Flurstück ist meist ein Teilstück einer größeren Grundfläche, genannt Flur.
Fördermittel Erkundigen Sie sich, ob Sie für Ihren Bau oder Kauf öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können. Die Bundesländer vergeben zínsgünstige Darlehen und Zuschüsse (einkommensabhängig). Junge Familien erhalten Nachrangkredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). KfW-Mittel gibt es auch für die Wohnungsmodernisierung in den neuen Bundesländern sowie für energiesparende Baumaßnahmen in den alten Bundesländern. Höhe und Dauer der steuerlichen Förderung hängen vom Fertigstellungs- und Erwerbszeitpunkt ab. Angesichts der neuen Wohneigentumsförderung ist es unumgänglich, sich genau zu informieren, wie sich diese auf Ihre Finanzierung auswirkt. Lassen Sie sich professionell beraten!
Freistellungserklärung Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer. | |
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